Jagdrecht

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Versicherungsrecht

Wir unterstützen Sie rund ums Versicherungsrecht

Die Ausübung der Jagd ist in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, sodass durch Versicherungen für den Verlust, Beschädigung und Diebstahl von Sachgütern, wie Waffen, Hund, Fahrzeug und Reviereinrichtungen nachgedacht werden sollte. Zudem kennt das Jagdrecht auch viele haftungsträchtige Tatbestände, welche durch die vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung mit abgedeckt oder durch zusätzliche Versicherungen gesichert sein sollten.

Neben der Absicherung, insbesondere für Personen- und Sachschaden, etwa durch fehlgeleitete Munition oder nicht den Unfallverhütungsvorschriften genügende Reviereinrichtungen, stellt sich die Frage, inwieweit auch Wild- und Jagdschäden versicherbar sind. Dabei wird nicht nur die Ermittlung und Höhe des Schadens, die allgemeine Eintrittspflicht oder Versicherung streitig sein, oft kann eine Inanspruchnahme der Versicherung auch eine Kündigung oder Beitragserhöhung nach sich ziehen und damit auch Auswirkungen auf den Jagdschein haben. Wir beraten Sie dabei gerne zu allen Fragen rundum das Versicherungs- und Jagdschadensrecht.

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Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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