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Strafrecht

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Straf- und Bußgeldrechtliche Vorschriften sehen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen vor. Betroffene sollten möglichst schon im Ermittlungsverfahren Rechtsrat einholen, um ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht optimal geltend machen zu können. Für den Inhaber eines Jagd- und Waffenscheins steht zudem mit einer möglichen Verurteilung auch der Entzug seiner Berechtigungsscheine im Blickpunkt, kann bereits der wiederholte zweimalige Verstoß gegen bestimmte Bußgeldvorschriften zu dieser behördlichen Anordnung führen. Dabei gilt es nicht nur die allgemeinen Straf- und Bußgeldvorschriften zu beachten, sondern auch eine Vielzahl von Sondernormen.

Neben der Jagd- und Fischwilderei im StGB finden sich vor allem in den Jagdgesetzen und im Waffengesetz zu beachtende Regelungen, die Strafandrohungen vorsehen. Dabei sorgt insbesondere die Nichterfüllung des Abschussplanes immer wieder für Streit, aber auch Schonzeitvergehen, welche zudem Anlass für ein zeitlich auf ein halbes Jahr begrenztes Verbot für die Jagdausübung sein können. In jedem Fall sollten Sie sich in Straf- und Bußgeldsachen von einer auf Jagdrecht spezialisierten Kanzlei beraten lassen, um unerwartete Einschränkungen Ihrer Passion zu vermeiden.

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Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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