Jagdrecht

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Pachtrecht

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Neben der Eigenjagd für den Eigentümer größerer Flächen stellt die Jagdpacht für Dritte die einzige Möglichkeit dar, die Jagd auf den Eigentumsflächen von anderen ausüben zu können.

Dabei ist der Jagdpachtvertrag an bestimmte Formerfordernisse gebunden und kann in seiner inhaltlichen Ausgestaltung erheblich differenzieren. Neben der Laufzeit und Verlängerungsmöglichkeiten des Pachtvertrages während der Jagd ist vor allem die Ausgestaltung von Regelungen zur außerordentlichen Kündigung, etwa bei zu hohen Wildschäden oder bei Ansiedlung des Wolfes im Jagdrevier mit all seinen wildbiologischen Folgen, wie das Auftreten von Großrotten beim Schwarzwild, das Verschwinden ganzer Wildpopulationen zu beachten, ebenso die Regelungen zum Wildschaden. Dabei werden die Interessen von der verpachtenden Jagdgenossenschaft oft andere als die des pachtenden Jägers sein und sollten unter rechtlicher Beratung und zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen entsprechend in den Pachtvertrag aufgenommen werden.

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