Erbrecht und Steuerrecht
... immer im grünen Bereich
Steuerrecht
Wir unterstützen Sie rund um Ihre landwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten
Umsatzsteuer
Grundsätzlich ist jeder inländische Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Die Besteuerung richtet sich nach Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetzes. Für Umsätze der Land- und Forstwirtschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, abweichend von der Regelbesteuerung, der Umsatzsteuerpauschalierung. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Pauschalierung möglich und sinnvoll ist.
Einkommensteuer
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuergesetzes zu ermitteln und sind nach Abzug eines eventl. Freibetrages Einkommensteuerpflichtig. Zu beachten sind hier im Wesentlichen die Abgrenzungskriterien zwischen den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb.
Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft kann wie folgt erfolgen:
- Betriebsvermögensvergleich
- Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Nach Durchschnittsätzen
Welche Art der Gewinnermittlung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften
Agrardiesel
Ein Antrag auf die Steuervergünstigung ist bis zum 30.09. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugung verwendet worden ist, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Stromsteuervergünstigung
Ein Antrag ist bis zum 31.12. des Folgejahres, für das der Strom entnommen wurde, ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Wir sind für Sie da
Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810
Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244
Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131
Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810
Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Maximilianstraße 2
80539 München
Tel.: +49 (0)89 / 20 500 858 10
Fax: +49 (0)89 / 20 500 815 0
info@anwaltskanzlei-muenchen.de
Taunustor 1
60310 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 / 50 506 042 44
Fax: +49 (0)69 / 50 506 041 50
info@anwaltskanzlei-frankfurt.eu
Alter Wall 32
20457 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 / 80 903 191 31
Fax: +49 (0)40 / 80 903 191 50
info@anwaltskanzlei-hamburg.eu
Pariser Platz 6a
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 / 30 014 938 10
Fax: +49 (0)30 / 30 014 930 30
info@anwaltskanzlei-berlin.eu