Erbrecht und Steuerrecht

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Steuerrecht

Wir unterstützen Sie rund um Ihre landwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten

Umsatzsteuer

Grundsätzlich ist jeder inländische Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Die Besteuerung richtet sich nach Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetzes. Für Umsätze der Land- und Forstwirtschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, abweichend von der Regelbesteuerung, der Umsatzsteuerpauschalierung. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Pauschalierung möglich und sinnvoll ist.

Einkommensteuer

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuergesetzes zu ermitteln und sind nach Abzug eines eventl. Freibetrages Einkommensteuerpflichtig. Zu beachten sind hier im Wesentlichen die Abgrenzungskriterien zwischen den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb.

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft kann wie folgt erfolgen:

  • Betriebsvermögensvergleich
  • Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
  • Nach Durchschnittsätzen

Welche Art der Gewinnermittlung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften

Agrardiesel

Ein Antrag auf die Steuervergünstigung ist bis zum 30.09. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugung verwendet worden ist, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Stromsteuervergünstigung

Ein Antrag ist bis zum 31.12. des Folgejahres, für das der Strom entnommen wurde, ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
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Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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