Erneuerbare Energien

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Immisionsschutz

Wir unterstützen Sie rund um das Thema Immisionsschutz

Entstanden im 19. Jahrhundert, gerade als Reaktion auf den mit der Industrialisierung verbundenen starken Anstieg der Schadstoff- und Lärmbelastungen, ist das Immissionsschutzrecht klassisches Umweltschutzrecht, dass potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt verhindern will.

Auch wenn die Nutzung erneuerbarer Energien heute gerade selbst auch als Beitrag zu aktivem Umweltschutz angesehen wird, sind auch die erneuerbarer Energien mit solchen Beeinträchtigungen verbunden.

Geräuschemissionen, Lichtreflexionen und Schattenwurf sind Stichworte, die vor allem bei Windkraftanlagen im Mittelpunkt stehen; Geruchsentwicklungen durch Anlagenbetrieb und Gärrückstandaufbringung sind es bei der Errichtung von Biogasanlagen, während bei Photovoltaikanlagen wiederum Lichtimmissionen zur Störung etwa von Anwohnern führen. Sowohl bei der Planung und dem Betrieb großer Windparks, als auch von Kleinwindkrafträdern, Biogasanlagen und Photovoltaikanlagen sind daher insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.

Insbesondere die hiermit für die Nachbarschaft verbundenen Belästigungen, aber auch Umwelt- und Naturschutzgesichtspunkte führen bei größeren Windkraftanlagen und Biogasanlagen zum Genehmigungserfordernis nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchVO), soweit eine Genehmigungspflicht insoweit nicht besteht aber jedenfalls zur Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange im Baugenehmigungsverfahren vor den Landesbaubehörden bzw. bei der baulichen Umsetzung.

Wir beraten und unterstützen Sie hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Anforderungen sowohl bei der Vorbereitung von Anträgen, als auch bei der Reaktion auf etwaige Auflagen oder die Verweigerung von Genehmigungen.

Wir sind für Sie da

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Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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