Land- und Forstwirtschaftsrecht

... immer im grünen Bereich

Forstrecht

Wir unterstützen Sie rund um Ihren Wald

Ca. 30 % der Wirtschaftsflächen in der Bundesrepublik Deutschland sind Waldflächen. Als vielseitiger, insbesondere aber nachwachsender Rohstoff ist Holz einer der wichtigsten landwirtschaftlichen Güter für die Weiterverarbeitung und auch ein regenerativer Energieträger. Für Landwirte und Waldbesitzer entstehen dadurch zunehmend neue Möglichkeiten für eine profitablere Nutzung ihrer Waldflächen, z.B. durch Anbau von Energieholz. Oftmals ist jedoch der Umfang der Holzernte oder die Art der Nutzung strikt reglementiert, z.B. dann, wenn eine Waldfläche von der Forst- oder Naturschutzbehörde zum Erholungswald oder Schutzwald erklärt wird.

Wir beraten und vertreten Waldbesitzer, Landwirte, Forstbetriebsinhaber, Forstwirtschaftsgemeinschaften und Forstwirtschaftsgenossenschaften gegenüber Forstaufsicht und Naturschutzbehörden zu allen Fragen zum Bundeswaldgesetz und zu den jeweiligen Waldgesetzen der Länder, unterstützen Sie aber auch beispielsweise bei der Beantragung staatlicher Beihilfen.

Zudem beraten und vertreten wir Waldbesitzer in Enteignungsverfahren aufgrund neuer Infrastrukturmaßnahmen, z.B. beim geplanten Ausbau des Stromleistungsnetzes und unterstützen Sie bereits von Anfang an im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Nicht zuletzt unterstützen wir Sie kompetent bei der Wahrung Ihrer Interessen im Rahmen der Vertragsgestaltung z.B. von Pacht- oder Nutzungsverträgen, aber auch wenn es um die spätere Durchsetzung der vertraglichen Regelungen geht.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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